Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die BG-Regel 191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.
Bei stark ausgeprägten Fehlstellungen, die das Stehen oder Gehen beeinträchtigen (wie Deformitäten des Knöchels oder des Fußes) besteht die Möglichkeit, einen Sicherheitsschuh mit den notwendigen Sicherheitselementen nach Maß anzufertigen. Der orthopädische, handgefertigte Sicherheitsschuh schützt somit nicht nur zuverlässig vor Verletzungen, sondern hat darüber hinaus die Aufgabe, Störungen in der Statik und Mechanik auszugleichen. Die Indikation für einen Maßschuh sollte von einem orthopädischen Facharzt festgelegt werden.
Orthopädische Einlagen und Sicherheitsschuhe müssen höchsten Anforderungen sowohl an die orthopädische Funktion als auch an den Komfort erfüllen. Um schmerzfreies Gehen und Stehen im Berufsalltag zu ermöglichen, werden mit Hilfe von Prüf- und Forschungsinstituten, Universitäten sowie Experten für Arbeitsschutz ausgefeilte Technologien und Versorgungskonzepte entwickelt. Mit modernsten Diagnoseverfahren und Maschinen werden individuelle Sicherheitsschuhe und Einlagen mit speziellen Dämpfungselementen angefertigt. Diese sind genau auf die Bedürfnisse der Füße und der Fehlstellung angepasst und berücksichtigt die bestehenden Baumusterprüfnormen.
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